46.

Eine Leiche an Bord eines Schiffes bringt dem Schiffe Untergang, deshalb leiden die Matrosen nicht, daß eine Leiche über 24 Stunden an Bord bleibt, oder daß gar eine Leiche in Fracht genommen wird, und laufen davon, wenn sie es nicht hindern können. Die Kapitäne pflegten daher, wenn sie eine Leiche an Bord brachten, dies zu verheimlichen und die Leichen in gewöhnliche Tonnen oder Kisten zu verpacken (Brake). – Auf See darf man einem Toten, der über Bord gelassen wird, nicht nachsehen, sonst zieht er einen nach (Brake). – Die Schalen der auf dem Schiff genossenen Eier muß man zerbrechen, sonst kommt tötliches Fieber oder eine andere Krankheit unter die Mannschaft. – An Montagen und Freitagen darf man sich nicht anmustern lassen, auch darf an diesen Tagen [51] das Schiff nicht auslaufen, dagegen sind Mittwoch, Donnerstag und Sonntag Glückstage. – Die Johanni-Hand, die Wurzel einer Pflanze von der Form einer Menschenhand, von der Mannschaft mit auf die Reise genommen, bringt pekuniäre Vorteile. – Brotabfälle dürfen auf dem Schiff nicht auf den Boden geworfen oder ausgefegt werden, sonst fressen die Ratten das Mehl auf. – Unvorsichtiges Verschütten des Salzes bringt Proviantmangel und Hungersnot unter die Mannschaft. – Auf den kleinen Fluß- und Küstenschiffen fehlt selbstverständlich auch nicht das Hufeisen an den Masten.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Zweiter Abschnitt. 46. [Eine Leiche an Bord eines Schiffes bringt dem Schiffe Untergang]. 46. [Eine Leiche an Bord eines Schiffes bringt dem Schiffe Untergang]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-35AC-6