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Ein Junker in Lehe war vor das Vehmgericht in Westfalen geladen, und da er vermutete, daß er nicht wiederkommen werde, vermachte er sein Vermögen der Kirche von Wiefelstede, mit der Bitte, sein Banner und seine Waffen zu ewigen Tagen in der Kirche aufzubewahren. Er verreiste und kehrte nicht wieder, er mußte die eiserne Jungfrau küssen (175c). Seinem Vermächtnisse gemäß hängt seine Fahne noch jetzt unter dem Gewölbe der Kirche zu Wiefelstede; seine Waffen sind in einem Kasten an dem Nordende der Kirche aufbewahrt.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Zweiter Band. Drittes Buch. Erster Abschnitt. B. Ammerland. 505. Wiefelstede. e. [Ein Junker in Lehe war vor das Vehmgericht in Westfalen geladen]. e. [Ein Junker in Lehe war vor das Vehmgericht in Westfalen geladen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-36E5-B