d.

In der Haie, einem Teile des Hasbruchs nahe der Försterwohnung, ist es nicht richtig. Mancher, der nachts durch den Busch gekommen, ist durch einen heiseren klagenden Laut erschreckt, der durch Mark und Bein geht und anders klingt, als alle anderen Laute. Das ist das »schreiend Ding,« und es hat damit folgende Bewandtnis. In der Haie wohnte vor Zeiten auf einem stattlichen Schlosse ein Graf oder Edelmann, man weiß es nicht mehr, aber er war sehr reich und auch Eigentümer des ganzen Hasbruchs. Seinem Sohne aber, der nach dem Genusse des Reichtums begierig war, lebte er zu lange, und dieser tötete ihn, indem er dem Schlafenden geschmolzenes Blei in die Ohren goß. Der Gemordete geht nun nachts um und stößt dasselbe schreiende Gelaut aus wie damals, als ihm sein Sohn das Blei ins Ohr goß.


Vgl. 181 c.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Fünfter Abschnitt. 172. [Ferner spuken diejenigen, welche in Folge eigener oder fremder]. d. [In der Haie, einem Teile des Hasbruchs nahe der Försterwohnung,]. d. [In der Haie, einem Teile des Hasbruchs nahe der Försterwohnung,]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-36E7-7