40.

Auch mit Salz darf man nicht spielen, man muß sich in Acht nehmen, daß man es nicht verschütte; für jedes Körnchen Salz, das jemand unnützer Weise verschüttet, muß er einen Tag (ein Jahr, sieben Jahre) vor der Himmelstüre stehen (in der Hölle sein). Wenn ein Salzfaß umgeworfen wird, gibt es Streit im Hause (Oldenbg., Moorriem). Muß einmal Salz bei Seite geworfen werden, etwa weil es schmutzig geworden ist, so darf es nur in das Feuer geworfen werden (Vechta). – Mit Brot spielen ist Sünde. Wer mit Brot wirft, kommt nicht in den Himmel. Wer Brot wegwirft oder verderben läßt, muß später Hunger leiden. – Wenn man sein Geld mit Wasser abwäscht, Salz und Brot daneben legt, wird es nicht gestohlen.

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TextGrid Repository (2012). Strackerjan, Ludwig. Sagen. Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg. Erster Band. Erstes Buch. Zweiter Abschnitt. 40. [Auch mit Salz darf man nicht spielen, man muß sich in Acht nehmen]. 40. [Auch mit Salz darf man nicht spielen, man muß sich in Acht nehmen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-37F5-1