13. Der Erzbischof Ernestus zu Magdeburg.
Der ein und vierzigste Erzbischof von Magdeburg war Ernestus, ein Herzog von Sachsen, Herzogs Ernsten des Churfürsten Sohn. Er wurde am heiligen drei Königs-Tage des Jahres 1476 zum Erzbischofe erkoren, und bekleidete den erzbischöflichen Stuhl bis zum Jahre 1513, [136] wo er starb. Er war ein frommer und einsichtsvoller Herr, der gar löblich regierte. Als er zum Sterben kam, boten ihm die Barfüßer-Mönche alle ihre Werke und Verdienste bei Gott an, als die ihm zur Seligkeit desto sicherer verhelfen sollten. Denen hat er aber geantwortet: »Lieben Herren, es ist nichts mit allen Euren Verdiensten und Werken; ich begehre derselbigen auch nicht. Die Werke meines Herrn und Heilandes Jesu Christi müssen es alleine thun.« Darauf ist er selig abgeschieden, nachdem er 37 Jahre regieret.
Alte Magd. Chronik.