Das Nachschlagewerk als politische Waffe
Das Handbuch des öffentlichen Lebens ist parteifrei. Es bringt Tatsachen und Ziffern, aber es vermeidet jede Stellungnahme.
Müller-Jabusch
Parteifreie politische Nachschlagewerke gibt es nicht und kann es nicht geben. Bereits die Tatsache, daß ein bestimmter Name überhaupt Aufnahme gefunden hat, entspricht in den meisten Fällen einem politischen Weltbild, und das ist gut so und in der Ordnung. Immerhin kann man von einem großen Nachschlagewerk, wie es zum Beispiel der›Brockhaus‹ ist, eine gewisse Neutralität verlangen. Brockhaus hat sie. Das sonst vortreffliche und praktische ›Handbuch des öffentlichen Lebens‹, herausgegeben von Maximilian Müller-Jabusch, und erschienen in dem kaiserlichen Verlag Koehler zu Leipzig, hat sie nicht.
[166] Es ist wohl die hinterhältigste, die am meisten vergiftete Waffe: aus der Statistik, aus den Ziffern, aus den sogenannten ›parteilosen‹ Nachschlagewerken heraus zu schießen und sich solcher Bücher als Propagandamittel zu bedienen. Es ist nicht ehrlich.
Das ›Handbuch des öffentlichen Lebens‹ bringt allerhand Wissenswertes, gut geordnet und einigermaßen übersichtlich gedruckt. Es ist bei der Schilderung der deutschen politischen Parteien von vorbildlicher Neutralität; jede Partei hat ihr Programm selbst dargestellt, an keiner Stelle hat man den Eindruck, als sei die eine auf Kosten der andern im Raum benachteiligt . . . bravo. Es geht also. Aber es geht nicht immer.
Abgesehen von einigen Einzelheiten weist das Handbuch vor allem drei Stellen auf, wo es auf das gröblichste von der angekündigten Pflicht zur Neutralität abweicht, dabei an einer Stelle mit objektiven Unrichtigkeiten operierend.
Die Einzelheiten bestehen in einer merkwürdigen Einordnung des Deutschtums in der Welt. Da gibt es also: »I. Deutschland. II. Die deutschen Lande außerhalb Deutschlands. III. Das Ausland.« Die ›deutschen Lande‹ sind Österreich und Danzig. Das mag noch angehen. Wenn aber die ›Statistik des Deutschtums in der Welt‹ aufzählt, daß in Lettland 70000 Deutsche wohnen und in der Schweiz 2700000, so ist das falsch. Die ›Deutschen‹ in Lettland sind keine Deutschen, sondern Balten, und die Menschen, die in der Schweiz leben, sind Schweizer, und beides sind keine Deutschen. Sie sprechen dieselbe Sprache wie wir – also können die Schweizer mit Fug behaupten, in Deutschland lebten 60000000 Schweizer. Die Statistik ist – ebenso wie die über Belgien – politisch gefärbt und nicht neutral.
Die drei großen Kapitel aber, in denen das Handbuch sein eigentliches Feld verläßt, um klare politische Propaganda zu machen, sind: ›Der Versailler Vertrag‹; der ›Biographische Teil‹ und die Angaben über die Armeen der einzelnen Länder.
Das Kapitel ›Der Versailler Vertrag‹ ist ein einziger deutschnationaler Leitartikel. Das Handbuch nimmt da nicht nur Stellung, es straft also nicht nur das Versprechen, das es im Vorwort gegeben hat, Lügen – es wimmelt auch von unbewiesenen Behauptungen und Ansichten, Beleidigungen Frankreichs . . . kurz: Politik. Da wird zunächst dem Abschnitt ›Entwaffnung‹ ein Anhang hinzugefügt, in dem die Bewaffnungen der siegreichen Mächte angegeben sind, zu dem klar erkennbaren Zweck, das ›arme entwaffnete Deutschland‹ in Schutz zu nehmen. Im Abschnitt ›Ruhrbesetzung‹ regnet es Ausdrücke wie »erpreßt«, »Ausbeutung«, »Ausschreitungen der Besatzungsangehörigen« – es folgt eine schiefe Darstellung des Separatismus, mit einem Lob auf die »mustergültige Reichstreue der Bevölkerung«, die den [167] Kenner belustigt, den arglosen Leser aber täuscht – es ist da dauernd von »widerrechtlicher Besetzung« die Rede . . . hier wird also politisch tendenziös gearbeitet.
Bedeutend schlimmer geht es im ›Biographischen Teil‹ zu. Darin sind eine Reihe französischer Politiker aufgeführt; es ist kaum einer, dem nicht irgend eine gehässige Bemerkung angehängt wird. Poincaré: »Mitschuldig am Kriegsausbruch.« Bumm. Das wird hier, auf Seite 810 entschieden, aber nicht belegt. Es erinnert das an die größenwahnsinnigen Urteile kleiner Landgerichtsdirektoren, die vor ihren Kammern die Weltgeschichte antreten lassen und dann in Urteilsbegründungen ›feststellen‹, was gewesen ist. Von Victor Basch: »Versuchte 1924 in Berlin und Potsdam für seinen Standpunkt zu werben, fand aber nicht die richtige Art.« Das darf diesem Pazifisten jeder sagen, jeder – nur nicht ein Lexikon, von dem wir Tatsachen haben wollen und keine Ansichten. Von François-Marsal: »Nach einer Laufbahn als Infanterieoffizier mit Hilfe familiärer Beziehungen Bankdirektor . . . « Das ist eine durch nichts gerechtfertigte Ungezogenheit. Cuno, der Inflations-Cuno hingegen, ist nach diesem Handbuch erst Generalreferent für Kriegswirtschaftsfragen im Reichsschatzamt (wo er, was verschwiegen wird, die Reichsentschädigungen der Reedereien bearbeitet), und er wird dann – ohne Hilfe familiärer Beziehungen – in die Direktion der Hapag übernommen. So verschieden ist es im menschlichen Leben. Bei Radek steht fürsorglich angemerkt: »eigentlich Sobelsohn«, denn was wäre das Lexikon, wenn wir das nicht wüßten – bei Seldte aber steht nicht ›Likörfabrikant‹, sondern »Fabrikbesitzer« . . . es ist der Ton, der den Parademarsch macht. Dieser biographische Teil ist politisch gefärbt, unsachlich und nicht neutral.
Wären nun diese Entgleisungen, diese Peinlichkeiten heterogen, hätten diese Fehler nicht alle dieselbe Grundmelodie –: man könnte an Zufall glauben. Es kann aber kein Zufall sein, wenn in der Aufzählung der fremden Staaten, fünfmal, jedesmal im Abschnitt ›Heer und Flotte‹ eine schwere Unrichtigkeit steht.
»Dänemark. Allgemeine Wehrpflicht.« Falsch: in Dänemark gibt es keine allgemeine Wehrpflicht, sondern nur eine allgemeine Dienstpflicht, was ein gewaltiger Unterschied ist. Denn:
In Dänemark ist durch das Gesetz vom 13. Dezember 1917 die Kriegsdienstverweigerung anerkannt. Es besteht also keine allgemeine Wehrpflicht; wohl aber eine Dienstpflicht: der sich Weigernde muß dem Staat einen Zivildienst als Ersatz leisten; dieser Zivildienst ist übrigens über dreimal so lang wie der Militärdienst; auch wird dem sich Weigernden zunächst ein waffenloser Militärdienst angeboten: aber das Recht, sich dem Heeresdienst zu entziehen, ist gesetzlich vorhanden. Davon steht im Handbuch nichts.
»Schweden. Allgemeine Wehrpflicht.« Falsch: in Schweden ist das [168] Recht auf Kriegsdienstverweigerung seit dem 21. Mai 1920 gesetzlich anerkannt. Das galt zunächst nur für diejenigen, die den Heeresdienst aus religiösen Gründen verweigerten; seit dem 1. Januar 1926 dürfen auch areligiöse Pazifisten den Zivil-Alternativdienst tun. Davon steht im Handbuch nichts.
»Norwegen, Allgemeine Wehrpflicht.« Falsch: die Regelung ist dort die gleiche wie in Schweden. Davon weiß das Handbuch nichts.
»Holland. Allgemeine Wehrpflicht.« Falsch: nach dem Gesetz vom August 1923 besteht dort nur allgemeine Dienstpflicht, keine Wehrpflicht. Das Handbuch verschweigt es.
»Finnland. Allgemeine Wehrpflicht.« Falsch: es gibt dort einen Alternativdienst – es besteht also keine allgemeine Wehrpflicht. Das Handbuch verschweigt es.
Warum verschweigt das Handbuch diese Fakten –?
Man vergegenwärtige sich die Situation: irgend ein Redner, ein Politiker, ein alter Militär, will vor seinem Publikum Eindruck machen. Er unterrichtet sich in diesem Handbuch – für einen öffentlichen Vortrag kann man nicht von jedem Menschen Quellenstudium in fremden Sprachen verlangen. Das›Handbuch des öffentlichen Lebens‹ unterrichtet ihn falsch, und er unterrichtet seine Hörer falsch. Er kann durchaus gutgläubig und mit Emphase sagen: »Selbst die kleinen Staaten haben ihre Wehrpflicht nicht aufgehoben – nicht einmal Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und Holland haben es getan – und wir Deutschen sollten . . . « solcherart also sagt er seinen Leuten eine dicke Unrichtigkeit. Daran ist dieses Handbuch schuld.
Der Herausgeber ist mir als sauberer Journalist bekannt – vielleicht ist er in einem Teil der Fälle von seinen Mitarbeitern unsorgfältig bedient oder getäuscht worden. Er merze diese Fehler aus – das Kapitel ›Der Vertrag von Versailles‹ ist Politik und keine Tatsachenübermittlung; der Rest ist schlimmer.
Wir werden immer wieder aufzeigen, wie in Schulbüchern, in Atlanten, in Nachschlagewerken, dort, wo man die Propaganda am wenigsten vermutet, wo sie also um so tiefer trifft, Politik gemacht wird – und zwar stets Rechtspolitik. Es gibt auf der ganzen Welt ein Gesetz, wonach die herrschende Klasse uns wissen machen will (und es vielleicht auch glaubt), daß ihre Anschauungen keine Politik seien. Wahrscheinlich sind sie ihr vom Himmel heruntergefallen. Wo man dergleichen trifft, soll man es austreten: so ist der vorige Krieg vorbereitet worden. So wird der nächste vorbereitet werden.
›Das Handbuch des öffentlichen Lebens‹ aber hat nicht die Berechtigung, für Deutschland zu sprechen, wenn es so spricht. Es spricht für einen Teil Deutschlands. Nicht für seinen besten.