44. Auf einen ungerechten Richter

Die Straffe scheut er nicht, wenn er sich lässtbestechen:
Denn er zahlt die, 1 wird er entdeckt, mit demVerbrechen.

Fußnoten

1 Denn er zahlt die etc. Es ward eins im Römischen Raht vorgeschlagen, dass weil man befinde, dass die Römische Landpfleger und Herrschaffter die ihnen untergebene Landschaften erschöpften, und das Geld in ihre Beutel steckten; man hinführe diejenige die man dieses Frevels überweisen würde, mit einer ansehnlichen Geld-Summe bestraffen solte. Wogegen sich aber Cicero eifrigst setzte, und zwar aus dieser Ursach: Dass da bisshero dieselbe nur so viel genommen, als sie genug erachtet hätten ihren eignen Geitz damit zu ersättigen; sie inskünftige so viel dazu nehmen würden, womit sie ohne ihren Schaden die angesetzte Straffe bezahlen und ihrer Richter Geitz ersättigen könten.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Wernicke, Christian. Gedichte. Überschrifften in zehn Büchern. Der Uberschriffte siebendes Buch. 44. Auf einen ungerechten Richter. 44. Auf einen ungerechten Richter. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-9CA2-B