1623.

Um Diebe zu zwingen, das Gestohlene wieder zu bringen. Man stelle drei neue Teller auf den Herd, fülle den einen mit Brot, den zweiten mit Salz und den dritten mit Schmalz, und dann lege [339] Blechdeckel darüber. Auf jeden Deckel lege man ferner glühende Kohlen und spreche kaum hörbar:


Ich lege dir, N.N., Brot, Salz und Schmalz auf die Gluth,
Von wegen deiner Sünd und Uebermuth;
Ich leg es dir auf Lung, Leber und Herz,
Daß dich ankomme ein großer Schmerz,
Daß dich ankomme solche Noth,
Als wäre es dir der bittre Tod,
Bis du mir meine Sach wiederbringst,
Das thu ich dir, N.N., zur Buße.

Solches muß drei Abende hintereinander geschehen, jedesmal neunmal. Doch darf man dabei nicht zu schnell sprechen, weil sich der Dieb sonst zu Tode laufen muß. Auch muß es in der Zeit zwischen 11 und 12 Uhr Abends angewandt werden, sonst ist es nicht wirksam; es wirkt auch nicht, wenn der Dieb schon über ein fließendes Wasser gegangen ist, welches Schifffahrt hat. Ist letzteres aber nicht der Fall, so wird er so argen Schmerz in den genannten Körpertheilen bekommen, daß er das Gestohlene gern zurückbringt.


FS. 536 f.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Zauber und Segen, Besprechungen. 1623. [Um Diebe zu zwingen, das Gestohlene wieder]. 1623. [Um Diebe zu zwingen, das Gestohlene wieder]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D129-6