2031d.

Für das Verfangen bei Rindvieh.
Dit Höwtveih hat sich verfangen,
Als unser Herr Christus am grünen Holz hangen.
[442]
So bald als unser Herr Christus is Hand los worden,
Ist dit Höwtveih Verfungen, Rügblaut und Pogg' los worden.

Im Namen u.s.w. – Dreimal gesprochen.


Präpositus Dr. Schencke in Pinnow. – Z. 3 lies: hat hangen, oder thät hangen. – Z. 3 Hand entstellt aus Hangen.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Besprechungen. 2031d. [Für das Verfangen bei Rindvieh]. 2031d. [Für das Verfangen bei Rindvieh]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D1A0-5