338a.
Vor einen Leichenwagen darf man keine Stute spannen, von der man Füllen ziehen will; sie wird sonst nicht wieder tragend.
Domänenpächter Behm in Nienhagen.
Vor einen Leichenwagen darf man keine Stute spannen, von der man Füllen ziehen will; sie wird sonst nicht wieder tragend.
Domänenpächter Behm in Nienhagen.