844.

Colerus I, 463 a: Wenn sich ein Schwein verfangen hat, das schneide man in die Ohren vnnd gebe ihm seines Bluts auff Butter vnnd Brod vnnd einem Wieselfell (corio mustelae) ein. K. Stein V, 325: Wider das Verfangen der Pferde nahm man auch ein kleines Stück von einem Wieselfell, zerhackte es ganz fein und gab jenes dem Pferde in drei Malen unter dem Futter zum Fressen. Auch noch jetzt trägt mancher Fuhrmann zu solchem Zwecke ein Stück von einem Wieselfell bei sich, und soll dieses besonders heilkräftig sein, wenn es von einem zwischen dem 15. August und 8. September, den beiden Marientagen, getödteten Thiere genommen ist.


Schiller 2, 10.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Thiere. 844. [Wenn sich ein Schwein verfangen hat]. 844. [Wenn sich ein Schwein verfangen hat]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D1DD-0