16a.

Wenn eine Hexe der andern ihre Künste mittheilen will, so nimmt sie einen weißen Stock von der Straße beim Zaune, thut ihn ihr in die Hand und sagt, sie sollte ›an den witten stock griepen undt Gott vorlahten‹.


Aus Wittenburger Hexenproceßacten von 1689. Zacher's Zeitschrift 6, 161.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Hexen. 16a. [Wenn eine Hexe der andern ihre Künste mittheilen]. 16a. [Wenn eine Hexe der andern ihre Künste mittheilen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D330-4