301.

Aus einem Sarge darf von der Kleidung des Todten nichts heraussehen, das zieht einen Andern nach sich.


Präpositus Schencke in Pinnow bei Schwerin.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Tod und Begräbniß. 301. [Aus einem Sarge darf von der Kleidung des Todten]. 301. [Aus einem Sarge darf von der Kleidung des Todten]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D39A-5