2048.

Gegen Verfangen. Man nehme ein Messer und fahre mit der Schneide vom Kopf des Viehes nach dem Schwanz hin, dann mit dem Rücken des Messers vom Schwanz wieder nach dem Kopfe, und so dreimal. Dabei spreche man jedesmal:


[445]

Mein Messer ist zu gebrauchen,

Das erstemal, die Schneide vor, nach hinten zu bestreichen. Im Namen u.s.w.

FS. 525.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Rechtsinhaber*in
TextGrid

Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Besprechungen. 2048. [Gegen Verfangen. Man nehme ein Messer]. 2048. [Gegen Verfangen. Man nehme ein Messer]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D422-9