286.

Das Haar, das der Leiche ausgekämmt wird, kommt mit in den Sarg.

Eine Leiche darf nichts von dem Haar eines anderen noch lebenden Menschen mit in den Sarg bekommen. Vor ungefähr sechs Jahren kam in Hagenow folgender Fall vor. Ein junges Mädchen, [90] welches gestorben war, wurde begraben und behielt ein Halsband um, welches von dem Haare einer ihrer Freundinnen gemacht war. Dieses junge Mädchen erkrankte alsbald, und als alle Mittel nicht helfen wollten, erinnerte sie sich jenes Halsbandes. Sofort wurde die Leiche wieder herausgegraben, nachdem sie fast drei Vierteljahre in der Erde gelegen, und das junge Mädchen wurde von Stund an sichtlich besser.

Hagenow. Primaner Kahle.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Tod und Begräbniß. 286. [Das Haar, das der Leiche ausgekämmt wird]. 286. [Das Haar, das der Leiche ausgekämmt wird]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D4AB-A