[164] 774e.

Wenn das Erbsenbeet soweit zugerichtet ist, daß die Saaterbsen gelegt werden können, so nimmt die Person, welche das Legen besorgt, zuvörderst vier Erbsen in den Mund. Sie fängt das Legen damit an, daß sie eine Erbse aus dem Munde nimmt und damit die Reihe beginnt, auf diese folgen dann die gewöhnlichen Erbsen, die zur Saat bestimmt sind. Ist die Reihe zu Ende, so wird eine zweite Erbse aus dem Munde genommen und die Reihe damit geschlossen. Zu Anfang der zweiten Reihe wird wieder mit einer Erbse aus dem Munde begonnen und ist die Reihe zu Ende, so wird dieselbe mit der vierten Erbse aus dem Munde geschlossen.


Aus Satow. Pastor Vortisch.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Feld und Garten. 774e. [Wenn das Erbsenbeet soweit zugerichtet ist]. 774e. [Wenn das Erbsenbeet soweit zugerichtet ist]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D579-E