[349] 1643.

Soll Jemand sich freilosen, so muß man ihm stillschweigend, ohne daß er es weiß, in den rechten Rockärmel eine Erbsenschote, die neun Erbsen enthalten muß, stecken. Zu diesem Zwecke heben besorgte Mütter solche Schoten, weil man sie nicht oft findet, Jahre lang auf, um ihren Sohn mit solchem Talisman zum Losen schicken zu können.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Zauber und Segen, Besprechungen. 1643. [Soll Jemand sich freilosen, so muß man ihm]. 1643. [Soll Jemand sich freilosen, so muß man ihm]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D5AF-5