228a.

Wenn ein Paar getraut wird, so müssen Braut und Bräutigam vor dem Altare so dicht zusammenstehen, daß man nicht zwischen Beiden durchsehen kann. Stehen sie nicht so dicht zusammen, [63] so kann eine bösgesinnter Mensch unter den Anwesenden ihnen was zufügen. Er hält sich ein Vorhängeschloß in Bereitschaft. So wie nun der Prediger den Segen über das Ehepaar spricht, schließt jener Mensch das Schloß zu, trägt es von dannen und wirft es in einen Brunnen. Dadurch wird der Ehestand kinderlos. Ein Ehepaar war auf diese Weise bezaubert worden. Man reinigte darauf den Brunnen auf dem Hofe und fand ein Schloß. Als man es aufschloß, fielen drei Blutstropfen heraus. Nun wurde die Ehefrau schwanger und gebar noch mehrere Kinder.


Küster Schwartz in Bellin.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe. 228a. [Wenn ein Paar getraut wird, so müssen Braut]. 228a. [Wenn ein Paar getraut wird, so müssen Braut]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D5D0-8