361.

Das Wiedererscheinen Verstorbener kann veranlaßt werden durch einen unerfüllt gebliebenen Wunsch, den sie mit ins Grab genommen, oder durch ein Geheimniß, das vor dem Sterben zu offenbaren sie nicht mehr Zeit hatten. Sie kommen dann wieder als Gespenst, um sich hierüber auszusprechen. Sie können dies aber nur, wenn Jemand sie fragt nach ihrem Begehr. Unaufgefordert dürfen sie nicht reden. Durch die Frage, die sie beantworten, werden sie zugleich vom Umherwandern erlöst. Will man von einem Geiste wissen, ob er ein guter oder böser ist, so sagt man ›Alle guten Geister loben Gott, den Herrn!‹ Ein guter Geist antwortet hierauf ›Ik ok!‹ Ein böser will dieselbe Antwort geben, kann dieselbe aber nicht herausbringen, sondern sagt nur ›Kiko!‹ und verschwindet.


Aus Hagenow. Fräulein Krüger.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Tod und Begräbniß. 361. [Das Wiedererscheinen Verstorbener kann veranlaßt]. 361. [Das Wiedererscheinen Verstorbener kann veranlaßt]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D982-5