1594.

Wenn man einen Spiegel hat, bei dessen Ankauf nichts abgehandelt ward, und legt denselben in ein frisches Grab, das am Freitag gegraben ist, und läßt ihn acht Tage drin liegen, und legt ihn dann auf einen Kreuzweg und läßt ihn da auch eine Zeit liegen, und wenn dann der Pastor den Segen über den Spiegel spricht, so kann man drin sehen, was auf der ganzen Erde passirt.


Mündlich aus Parchim. Behm.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Zauber und Segen, Besprechungen. 1594. [Wenn man einen Spiegel hat, bei dessen Ankauf]. 1594. [Wenn man einen Spiegel hat, bei dessen Ankauf]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D99A-2