1737.

Blutstillen. Von einem Mannshemd reiße ein Stück ab, wo Zwirn drin genäht ist, hänge es auf einen Stock und zünde es an, als wenn man etwas in der Feuerlade brennt, thu das Feuer [371] mit einem Teller aus und lege es auf die Wunde, so wird das Blut stehen. Es muß aber kein Messer oder Scheere angebracht werden.


Kaufmann Lemcke in Tessin.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Besprechungen. 1737. [Blutstillen. Von einem Mannshemd reiße ein Stück]. 1737. [Blutstillen. Von einem Mannshemd reiße ein Stück]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D9CE-E