217.

Wenn die Brautleute zur Kirche fahren, wird Branntwein mitgenommen. Die Brautjungfern verabreichen jedem Begegnenden davon, entweder ein Glas, oder häufiger wird eine Flasche zu beliebigem Gebrauch gereicht. Hurrah und Jauchzen der Begegnenden und Fahrenden ist üblich.


Domänenpächter Behm in Nienhagen bei Rostock.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe. 217. [Wenn die Brautleute zur Kirche fahren]. 217. [Wenn die Brautleute zur Kirche fahren]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-D9E5-7