1423.

Auf dem Lande findet am zweiten Pfingsttage auch noch häufig ein Pferderennen statt, theils bloß unter den Pferdejungen, theils so, daß diese und die jungen Knechte zwei besondere Geschwader bilden, welche neben einander nach dem gesteckten Ziele jagen. Der Preis besteht aber bloß in Eßwaaren und Getränken, welche vorher von den Bauern erbeten, am Ziele auf einer Tonne aufgestellt und gemeinschaftlich verzehrt werden.


Beyer in den Meklenb. Jahrb. 20, 201.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Pfingsten. 1423. [Auf dem Lande findet am zweiten Pfingsttage]. 1423. [Auf dem Lande findet am zweiten Pfingsttage]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-DAAF-C