305.

Beim Nähen des Todtenzeuges dürfen keine Thränen darauf fallen. Die Stellen, auf welche Thränen gefallen sind, sowie die Namen, damit das Zeug gezeichnet, werden herausgeschnitten.


Aus Röbel. Pastor Behm in Melz.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Tod und Begräbniß. 305. [Beim Nähen des Todtenzeuges dürfen keine]. 305. [Beim Nähen des Todtenzeuges dürfen keine]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-DC27-C