190.

Den Freitag hält man in Meklenburg, namentlich auf dem Lande, sobald er nicht auf den 13. oder 17. des Monats fällt, für den geeignetsten Hochzeitstag. (Fromm Meklenburg 103.)


Schiller 3, 8. Vgl. dagegen WS. 2, Nr. 102. Engelien 245.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe. 190. [Den Freitag hält man in Meklenburg]. 190. [Den Freitag hält man in Meklenburg]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-DCF7-9