248a.

Bei Hochzeiten wird des Nachts der Brautkranz abgetanzt, welches auf folgende Weise geschieht. Brautjungfern und Brautherren schließen einen Kreis um das Paar und, indem sie einen Ringeltanz beginnen, versuchen sie, der jungen Frau den Kranz abzureißen. Hiergegen wehrt sich der Mann; endlich gelingt es den Tänzern, und die Frau erhält nun die Haube. Dann werden ihr die Augen verbunden, und sie setzt jetzt einem von den jungen Leuten den Kranz auf. Den es trifft, der wird zuerst heiraten.


Gegend von Serrahn. Brümmer.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe. 248a. [Bei Hochzeiten wird des Nachts der Brautkranz]. 248a. [Bei Hochzeiten wird des Nachts der Brautkranz]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-DF97-D