648a.

Wird eine Kuh zum Bollen geführt, so läßt man sie über eine offene Wassertracht gehen, kommt sie zurück, so muß sie eine geschlossene Tracht überschreiten.


Aus Laage. Seminarist Cammin.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Haus und Hof. 648a. [Wird eine Kuh zum Bollen geführt, so läßt man]. 648a. [Wird eine Kuh zum Bollen geführt, so läßt man]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E07B-4