304.

Das Todtenhemd eines Bräutigams darf nicht von seiner Braut genäht werden, damit keine Thränen darauf fallen. Geschieht dieses, so stirbt die Braut auch bald.


Von einem Seminaristen in Neukloster.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Tod und Begräbniß. 304. [Das Todtenhemd eines Bräutigams darf nicht]. 304. [Das Todtenhemd eines Bräutigams darf nicht]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E19D-0