593.
Wer auf dem Kirchwege essend Brotkrumen fallen läßt, muß dieselben nach seinem Tode wieder aufsammeln. Andere sagen auch, dem werde, wenn er gestorben sei, der Mund offen stehen.
Aus Kl.-Rogahn bei Schwerin. Gymnasiast Brandt.
Wer auf dem Kirchwege essend Brotkrumen fallen läßt, muß dieselben nach seinem Tode wieder aufsammeln. Andere sagen auch, dem werde, wenn er gestorben sei, der Mund offen stehen.
Aus Kl.-Rogahn bei Schwerin. Gymnasiast Brandt.