1668a.

Branntweintrinken verleiden. Man gießt einem Todten den Mund voll Branntwein, gießt denselben nach vierundzwanzig Stunden wieder heraus und gibt ihn dem Branntweintrinker ein.


Aus Heiddorf. Lehrer Lübsdorf.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Zauber und Segen, Besprechungen. 1668a. [Branntweintrinken verleiden. Man gießt einem]. 1668a. [Branntweintrinken verleiden. Man gießt einem]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E2B8-C