1604.

Krystallsehen. Der Betrüger hat ein gläsernes Prisma, auf dessen eine Fläche ein Gesicht eingeschliffen ist. Ohne es aus der Hand zu geben, läßt er für 4 ßl. den Bestohlenen durch das Glas das Gesicht sehen. Derselbe muß nun an der Aehnlichkeit des Gesichts seinen Dieb errathen.


Meklenb. Jahrb. 5, 108f.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Zauber und Segen, Besprechungen. 1604. [Krystallsehen. Der Betrüger hat ein gläsernes]. 1604. [Krystallsehen. Der Betrüger hat ein gläsernes]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E2C2-3