219.

Wenn ein Brautpaar zur Trauung geht, darf sich keines von Beiden umsehen, sonst stirbt es noch dasselbe Jahr.


Aus Parchim. Behm. Vgl. WS. 2, 43, Nr. 115. Engelien 244. Oder: sonst haben sie kein Glück in der Ehe, oder leben nicht lange zusammen. Aus Röbel. Pastor Behm.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe. 219. [Wenn ein Brautpaar zur Trauung geht, darf sich]. 219. [Wenn ein Brautpaar zur Trauung geht, darf sich]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E2DF-5