648b.

Wenn die Kuh vom Bullen kommt, muß sie über eine Wassertracht gehen oder über dem Seil des Tränkeimers saufen, oder man schneidet ihr einen Schnitt ins Ohr, oder man nimmt den Vorder- und Hinterwagen auseinander und führt sie dazwischen hindurch, so wird sie tragend.


Schiller 2, 4.

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Haus und Hof. 648b. [Wenn die Kuh vom Bullen kommt, muß sie über]. 648b. [Wenn die Kuh vom Bullen kommt, muß sie über]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E38E-F