1972.

Gegen Schwindel. Der Schwindel muß zwei Freitage und Sonntage im abnehmenden Mond des Morgens vor Sonnenaufgang mit einem Messer rund bestrichen werden.


Schwindel, du schlimmes Ding,
Was quälest du das Christenkind?
Ik will di heiten stille stan
Eh noch de Sünn mag up gan.

Dies wird dreimal gesprochen und dann im Namen Gottes etc. und dann wiederholt, so daß das erste neunmal gesagt wird.


Gegend von Serrahn. Seminarist Brümmer. [424]

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Zitationsvorschlag für dieses Objekt
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Besprechungen. 1972. [Gegen Schwindel. Der Schwindel muß zwei Freitage]. 1972. [Gegen Schwindel. Der Schwindel muß zwei Freitage]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E3A7-6