247.

Des Nachts um 12 Uhr wird der Braut der Kranz abgenommen und ihr die Haube aufgesetzt, ein Akt, der bisweilen durch eifrige Schmauserei seitens der Hochzeitsgäste gefeiert wird, die sogenannte ›Hüllenmahlzeit‹. (Bresegardt. Hilfsprediger Timmermann). Alle jungen Mädchen schließen dann einen Kreis um die Braut, die mit verbundenen Augen den Kranz haltend mitten inne steht. Während die Mädchen die Braut umtanzen, drückt diese einer derselben den Kranz auf den Kopf, und diese wird dann nächstes Jahr Hochzeit halten. In ähnlicher Weise gibt der Bräutigam seinen Strauß einem Burschen.


Aus Eldena. Hilfsprediger Timmermann. Vgl. WS. 2, 42, Nr. 111.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe. 247. [Des Nachts um 12 Uhr wird der Braut der Kranz]. 247. [Des Nachts um 12 Uhr wird der Braut der Kranz]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E3BC-7