282.

Stirbt Jemand im Hause, so müssen sämmtliche Leute, namentlich Kinder, geweckt werden, weil sie sonst einen festen Schlaf bekommen; auch Thiere, namentlich Bienen, müssen aus ihrer Ruhe gestört werden, weil sie sonst bald aussterben.


Hagenow, Gammelin, Mummendorf, Gr.-Laasch. Vgl. WS. 2, 47, Nr. 127, 128, 129. NS. 435, Nr. 294.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Tod und Begräbniß. 282. [Stirbt Jemand im Hause, so müssen sämmtliche]. 282. [Stirbt Jemand im Hause, so müssen sämmtliche]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E456-3