212c.

Die Brautleute dürfen auf dem Wege zur Kirche, wenn es regnet, keinen Schirm und kein Tuch über den Kopf halten, denn das Glück muß ihnen in die Krone regnen.


Aus Röbel. Pastor Behm.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe. 212c. [Die Brautleute dürfen auf dem Wege zur Kirche]. 212c. [Die Brautleute dürfen auf dem Wege zur Kirche]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E47A-4