17.

Daß ein Weibesbild könne einen Abwesenden durch einen ans Feuer gesetzten Topf herkochen, daß, so wie sie denselben ab- oder ansetzet, der, auch 100 Meilen entfernter, geängstiget oder besänftiget werde; daß man könne einen Geliebten mit dem Haspel aus der Ferne herziehen; ist ebenso lächerlich, als wenn man pflegte zu gläuben, die Liebhaber ließen sich auf Böcken herführen.


Selecta jurid. Rostoch. VI, 34 (1752).

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Hexen. 17. [Daß ein Weibesbild könne einen Abwesenden]. 17. [Daß ein Weibesbild könne einen Abwesenden]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E4B8-7