1271b.

Während der Zwölften darf man kein fremdes Thier an sich locken, denn es könnte in demselben ein böser Geist stecken.


FS. 548.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Die Zwölften. 1271b. [Während der Zwölften darf man kein fremdes]. 1271b. [Während der Zwölften darf man kein fremdes]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E59A-3