1220b.

Man läßt ein Geldstück aus gewisser Entfernung ins Wasser fallen. So oft dies gelingt, ohne daß das Geldstück zurückspringt, so viele Jahre währt es bis zum Eintritt desjenigen Ereignisses (Tod, Heirat etc.), an welches man dabei dachte.


FS. 549.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 1220b. [Man läßt ein Geldstück aus gewisser Entfernung]. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E64E-7