[69] 249.

Einer jungen Frau muß zuerst die Haube von einer in glücklicher Ehe lebenden Frau aufgesetzt werden, wenn erstere auch glücklich werden soll.


Domänenpächter Behm in Nienhagen bei Rostock.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Liebe, Verlobung, Hochzeit, Ehe. 249. [Einer jungen Frau muß zuerst die Haube]. 249. [Einer jungen Frau muß zuerst die Haube]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E8B1-4