976b.

Will man den Drak festmachen und ihn zwingen, etwas von dem, was er mit sich führt, abzugeben, so müssen zwei stillschweigend die Beine kreuzweis über einander stellen oder das vierte Rad von einem Wagen ziehen, aber dann eilen, unter Dach und Fach zu kommen, sonst gehts ihnen schlecht. Mal hatte auch Einer das vierte Rad von einem Wagen gezogen und dabei diese Vorsicht versäumt. Da wurde er plötzlich von oben bis unten mit Läusen bedeckt, denn diese hatte der Drak mit sich geführt, um eine Viehkrankheit zu erzeugen. – Hat man den Drak zur Luke eines Hauses hineinziehen sehen und zieht das vierte Rad von einem Wagen, so brennt das Haus ab.


Aus Grabow. NG. 219.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Gestirne, Wolken, Wetter, Wind. 976b. [Will man den Drak festmachen und ihn zwingen]. 976b. [Will man den Drak festmachen und ihn zwingen]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E958-6