744.

Stirbt der Hausvater in einer Familie 1, so begibt sich in derselben Stunde einer der Angehörigen des Verstorbenen zu dem Bienenstand desselben. Jeder einzelne Bienenkorb wird angestoßen (angerührt) und dabei werden Worte des Inhalts, daß der Hausherr gestorben sei, gesprochen. Wenn dies nicht geschieht, sterben die Bienen aus.


Allgemein. Vgl. NG. 294. WG. 127. Engelien Nr. 163.

Fußnoten

1 Oder: beim Tode eines Imkers. (Pastor Bassewitz in Brütz.)

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Haus und Hof. 744. [Stirbt der Hausvater in einer Familie]. 744. [Stirbt der Hausvater in einer Familie]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-E98D-0