1591.

Einige Menschen besitzen die Eigenschaft, auf zwei Stellen zugleich erscheinen zu können. Wenn nun Jemand seine Gedanken begegnen, wie die Leute es nennen, so muß man sich hüten, daß dieselben vorbeigehen, und muß vorher umkehren. Im Falle man [328] dies nicht thut, muß man in kurzer Zeit sterben. Kehren aber die Gedanken selbst um, so kann man ruhig gehen.


Kl.-Breesen. Gymnasiast H. Burmeister.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek


Holder of rights
TextGrid

Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Zauber und Segen, Besprechungen. 1591. [Einige Menschen besitzen die Eigenschaft]. 1591. [Einige Menschen besitzen die Eigenschaft]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-EA3D-B