299b.

Bekommt der Todte etwas von seiner Kleidung in den Mund, so zieht er das ganze Kleid nach und es folgen ihm bald die Seinigen ins Grab. Man legt ihm deshalb ein Rasenstück oder einen Bogen Papier auf die Brust, um die Kleider fern zu halten.


Schiller 2, 23.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 299b. [Bekommt der Todte etwas von seiner Kleidung]. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-EC04-E