299b.

Bekommt der Todte etwas von seiner Kleidung in den Mund, so zieht er das ganze Kleid nach und es folgen ihm bald die Seinigen ins Grab. Man legt ihm deshalb ein Rasenstück oder einen Bogen Papier auf die Brust, um die Kleider fern zu halten.


Schiller 2, 23.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Tod und Begräbniß. 299b. [Bekommt der Todte etwas von seiner Kleidung]. 299b. [Bekommt der Todte etwas von seiner Kleidung]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-EC05-C