2.

In der Kirche zu Damshagen liegen hinter dem Altar zwei verdorrte Hände, die zweier Meineidigen, nach deren Tode sie aus dem Grabe herauswuchsen und nicht eher zu wachsen aufhörten, als bis man sie abschnitt und in die Kirche brachte. Wer sie da [450] wegnimmt, den quälen die beiden Verstorbenen so lange, bis er sie wieder zurückbringt.


Gymnasiast Friedrich Kliefoth.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Erster Band: Sagen und Märchen. Sagen. 628. Strafe des Meineids. 2. [In der Kirche zu Damshagen liegen hinter dem Altar]. 2. [In der Kirche zu Damshagen liegen hinter dem Altar]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-EC61-D