774a.

Um Erbsen gegen den Vogelfraß zu sichern, heißt es, säe man des Abends gegen Sonnenuntergang im Frühlinge, und zwar nach einem heitern Tage, wenn der Thau aus dem Boden zu steigen anfängt. Man lasse die Saat liegen, daß sie die Nacht hindurch ganz vom Thau benetzt werde. Früh Morgens, mit Anbruch des Tages, egge und walze man die Saat zu, so wird kein Vogel weder die Erbsen verzehren, noch der nachher entstehenden Hülsenfrucht schaden.

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TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Feld und Garten. 774a. [Um Erbsen gegen den Vogelfraß zu sichern]. 774a. [Um Erbsen gegen den Vogelfraß zu sichern]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-ECCE-C