482.

Gegen Zahnweh schützt man sich ferner, wenn man an jedem Freitage seine Nägel beschneidet, oder wenn man im Namen der heiligen Dreifaltigkeit einen rostigen Nagel, mit welchem der Zahn berührt worden, in eine Thür schlägt. Oder man nehme einen neuen Nagel, berühre mit ihm den schmerzenden Zahn und schlage ihn mit drei Schlägen in die Thür. Beim ersten Schlage spreche man ›Im Namen Gottes des Vaters‹ und frage den Leidenden ›Hest noch Tänweh?‹ Sagt er Ja, so erfolgt der zweite Schlag im Namen des Sohnes und die gleiche Frage, dann der dritte Schlag im Namen des heiligen Geistes.


FS. 520. Vgl. NG. 455. Engelien S. 262.

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Citation Suggestion for this Object
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. Märchen und Sagen. Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg. Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube. Gebräuche und Aberglaube. Krankheiten. 482. [Gegen Zahnweh schützt man sich ferner]. 482. [Gegen Zahnweh schützt man sich ferner]. Digitale Bibliothek. TextGrid. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-EFF5-7