648c.

Hat eine Kuh gerindert, so soll sie über eine zusammengehakte Wassertrage in den Stall zurückgebracht werden oder man soll ihr ein Paar zusammengehakte ›Haken und Oesen‹ zwischen dem Futter geben.


Aus Gadebusch. Secretär Fromm.


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Zitationsvorschlag für diese Edition
TextGrid Repository (2012). Bartsch, Karl. 648c. [Hat eine Kuh gerindert, so soll sie über eine]. Digitale Bibliothek. https://hdl.handle.net/11858/00-1734-0000-0005-F0E2-C